Beim Autokauf solltest Du neben Sicherheit und Qualität in Zukunft vermehrt auf die Garantieleistungen der Autohersteller und deren Bedingungen achten! Denn beim direkten Vergleich der Neuwagengarantien erkennt man deutlich sehr große Differenzen in den Garantieleistungen der verschiedenen Hersteller. Während japanische und koreanische Autohersteller ihren Kunden bis zu 7 Jahre Mängelgarantie versprechen, sind es bei den deutschen Markenherstellern meist nur zwei Jahre. Da das Fahrzeug einen bestenfalls über viele Jahre begleiten soll, lohnt sich ein Vergleich vor dem Neuwagenkauf.
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Übersicht über Garantie-Laufzeiten der Hersteller
Hersteller | Garantielaufzeit** |
---|---|
Abarth | 2 Jahre |
Alfa Romeo | 4 Jahre |
Audi | 2 Jahre |
BMW | 2 Jahre Gewährleistung |
Citroen | 2 Jahre |
CUPRA | 2 Jahre |
Dacia | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
DS | 2 Jahre |
Fiat | 2 Jahre |
Ford | 2 Jahre |
Honda | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Hyundai | 5 Jahre |
Jaguar | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Jeep | 4 Jahre |
Kia | 7 Jahre oder max. 150.000 Kilometer |
Land Rover | 3 Jahre |
Lexus | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Maserati | 3 Jahre |
Mazda | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Mercedes-Benz | 2 Jahre |
MINI | 2 Jahre Gewährleistung |
Mitsubishi | 5 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Nissan | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Opel | 2 Jahre |
Peugeot | 2 Jahre |
Porsche | 2 Jahre |
Renault | 2 Jahre |
SEAT | 2 Jahre |
Skoda | 2 Jahre |
smart | 2 Jahre |
Suzuki | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Toyota | 3 Jahre oder max. 100.000 Kilometer |
Volkswagen | 2 Jahre |
Volvo | 2 Jahre |
Bieten Garantieversprechen seitens der Hersteller wirklich nur Vorteile?
Im ersten Moment klingen die Garantieversprechen der Hersteller sehr vielversprechend. In der Realität sind diese jedoch mit vielen Einschränkungen verbunden und an viele Bedingungen geknüpft und lassen den Kunden bei einem Mangel häufig einfach hängen. Sollten nach dem Autokauf technische Probleme oder andere Mangel auftreten, werden diese ohne Kosten für den Kunden behoben. So jedenfalls die Annahme. Ob im Schadensfall überhaupt ein Mangel vorliegt, muss im Einzelfall geklärt werden. Besonders die so genannten Verschleißteile finden bei der Neuwagengarantie häufig nicht Berücksichtigung. Als Mangel anerkannt werden hingegen Schäden an Baugruppen mit eigentlich lang angelegter Laufleistung. Dazu zählen neben plötzliche Schäden am Fahrwerk, Getriebe oder Motor unter anderem die Scheinwerferanlage oder gewisse Innenraumfunktionen. Meist wird zudem der regelmäßige Besuch einer Vertragswerkstatt vorausgesetzt, um die Garantie aufrecht zu erhalten. Diese Vorgabe ist jedoch seit Sommer 2010 Vergangenheit. Das neue EU-Wettbewerbsrecht erlaubt im Rahmen der Neuwagengarantie den Verbrauchern die freie Werkstattwahl. Der Hersteller darf demnach nicht mehr verlangen, dass ein Auto ausschließlich in einer seiner Vertragswerkstätten gewartet wird. Aber Achtung! Diese Regelung gilt nicht bei der Garantie gegen Lack- oder Durchrostungsschutz. Das Recht auf Inanspruchnahme dieser Garantien besteht meist nur dann, wenn die Wartungen in einem bestimmten Zeitrhythmus und bei Vertragspartnern nach Herstellervorgaben durchgeführt wurden. Du solltest daher eine Markenwerkstatt aufsuchen, wenn Du dieses Problem vermeiden möchtest.
Was ist der Unterschied zwischen einer Garantie und einer Gewährleistung?
Eine Neuwagen-Garantie ist im Gegensatz zur Gewährleistung eine freiwillige Zusatzleistung seitens der Hersteller und läuft meist parallel dazu. Eine Gewährleistung stellt immer eine Art Sachmängelhaftung dar, mit welcher der Gesetzgeber den Kunden und dessen Gewährleistungsansprüche gegenüber den Verkäufern absichert. Da die Sachmängelhaftung für zwei Jahre ab Neuwagenkauf vom Gesetzgeber vorgeschrieben ist, muss jeder Autohändler bzw. die Niederlassung diese erfüllen und das unabhängig von den in diesem Zeitraum zurückgelegten Kilometern. Bedeutet: Sollte ein Mangel nicht als solcher anerkannt werden, kannst Du als Kunde Deine Ansprüche während dieser Zeitspanne gesetzlich geltend machen. Des Weiteren gilt innerhalb der ersten sechs Monate nach dem Autokauf die Beweislastumkehr, bei welcher der Händler belegen muss, dass der Mangel nicht bereits schon bei der Fahrzeugübergabe vorlag.