Eine körperliche Behinderung bedeutet immer auch eine Einschränkung. Wir von autohaus24 finden, dass die Lebensqualität und -freude nicht zwangsläufig unter einer Behinderung leiden muss. Gerade die Mobilität sollte durch eine veränderte Lebenssituation nicht eingeschränkt werden. Durch spezielle Rabatte beim Leasing oder der Vario-Finanzierung möchte autohaus24 seinen Beitrag leisten Ihnen ein Stück Lebensqualität zurückzugeben. Einzige Voraussetzung, um den Sonderrabatt für Behinderte bei autohaus24.de zu nutzen: Ein gültiger Schwerbehindertenausweis.
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Vergünstigungen beim Autokauf: autohaus24 bietet seinen Kunden einen Schwerbehindertenrabatt
Anleitung zum Sonderrabatt für Schwerbehinderte
Wie Du den speziellen Rabatt in Anspruch nehmen kannst, erfährst Du hier:
1. Lass Dich sich von nahezu allen Automarken und Modellen inspirieren.
Konfiguriere Dir Dein Wunschfahrzeug mit Deiner Wunschausstattung! Nach der Konfiguration kontaktiert Dich einer unserer freundlichen und kompetenten Telefonberater – vollkommen unverbindlich – und berät Dich gerne zu Deiner Konfiguration. Dabei erhälst Du auch alle Informationen zu den möglichen “Sonderrabatten für Behinderte” auf die Du Anspruch hast.
2. Unsicher während der Konfiguration?
Frage doch das Fahrzeug bei Unentschiedenheit einfach ohne Konfiguration an – sobald Dich einer unserer Service-Agents kontaktiert, weisen wir Dich darauf hin, dass Du Schwerbehindertenrabatte beim Autokauf in Anspruch nehmen darfst und kannst.
3. Anfrage nach Rabatten, auch vor der Konfiguration!
Gern kannst Du Dich auch vorab Deiner Autosuche oder Konfiguration von uns bezüglich der Sonderrabatte kostenlos beraten lassen. Den Schwerbehindertenrabatt gibt es bei uns übrigens auf nahezu alle gängigen Hersteller. Besonders interessant und attraktiv sind beispielsweise die Behindertenrabatte von Nissan, Audi und BMW. Vom Audi Q5 bis hin zum VW Golf - Natürlich gilt der Schwerbehindertenrabatt auch für alle gängigen Modelle und andere Hersteller, wie Suzuki, Hyundai und noch für viele weitere Marken. Besonders beliebt ist der Schwerbehindertenrabatt für den Audi Q5.
Bedingungen zu den Schwerbehindertenrabatten bei Audi
Die Mindesthaltedauer beträgt nun statt 12 Monaten nur noch 6 Monate. Das Fahrzeug muss von der schwerbehinderten Person bezahlt und auf diese zugelassen werden. Eine Ausnahme bilden hier nur amtliche Betreuer oder ein Vormund. Pro Kalenderjahr können schwerbehinderte Personen maximal zwei Fahrzeuge beziehen. Die Erstzulassung des Folgejahres ist erst nach Ablauf der Mindesthaltedauer vom ersten Fahrzeug möglich.