Import eines Neuwagens als Privatperson
Importiert man als Privatperson ein Fahrzeug aus dem Ausland, muss man mit einem gewissen Verwaltungsaufwand rechnen. So muss man sich um Kurzzeitkennzeichen bei der eigenen Versicherung kümmern, um das Fahrzeug zu überführen. Bei der Anmeldung bei der hiesigen Kfz- Zulassungsbehörde benötigt man den Original-Kaufbeleg. Beim Autokauf eines Neuwagens im Ausland muss darauf geachtet werden, dass das COC (Certificate of Conformity) beim Kauf ausgehändigt wird. Dieses Dokument wird ebenfalls bei der Zulassungsstelle gefordert.
Um einen reibungslosen Ablauf hinsichtlich der Neuwagen Garantie sowie der Versicherung des Fahrzeuges zu garantieren, muss sichergestellt werden, dass das erworbene Fahrzeug tatsächlich ein Neuwagen ist. Das heißt: Der Neuwagen darf keine Vorbesitzer haben, keine Kilometer auf dem Tacho haben und nicht älter als ein Jahr sein. Wichtig für die Garantie ist ein ausgefülltes Serviceheft mit Fahrgestellnummer sowie dem Datum der Auslieferung.Sind die Papiere vollständig und entsprechen dem EU-Recht, sind alle Vertragswerkstätten des jeweiligen Herstellers verpflichtet, EU-weit Garantieleistungen zu erbringen.
Die im Inland fällige Mehrwertsteuer ist innerhalb von zehn Tagen nach Einführung des Fahrzeuges beim Finanzamt unter Vorlage der Originalrechnung zu entrichten.
Anforderungen an das Fahrzeug
Es ist zwingend darauf zu achten, dass das eingeführte Fahrzeug den hiesigen Sicherheitsstandards entspricht. Besonderes Augenmerk muss dabei auf das Vorhandensein von ESP, Airbags, Kopfstützen und Gurtsystemen zu legen.
Kauf eines Reimportes bei einem Händler
Viele Händler im Inland haben sich auf den Vertrieb von Reimporten spezialisiert. Kauft der Kunde ein Fahrzeug beim Händler, hat dieser den oben angeführten Verwaltungsaufwand bereits erledigt. Es empfiehlt sich jedoch trotzdem die gründliche Prüfung aller Ausstattungsdetails sowie der vorhandenen Dokumente, damit keine Probleme bei der Zulassung, Versicherung und Gewährleistungen im Rahmen der Garantie entstehen.