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THG-Prämie beantragen und bis zu 350 € sichern
Beantrage einfach und bequem die THG-Prämie für dein Elektroauto und sichere dir für 2023 bis zu 350 € im Jahr.
THG einfach erklärt
Du fährst ein Elektroauto und möchtest dir die Treibhausgasquote (THG-Quote) sichern? Dann bist du bei uns genau richtig. Ganz gleich ob du Kunde bei uns bist oder nicht, wir übernehmen zusammen mit unserem vertrauensvollen Partner Elektrovorteil die Zertifizierung sowie den Verkauf der Quote. So brauchst du dich um nichts kümmern und erhälst für das Jahr 2023 bis zu 350 € Bei steigendem Kurs der THG-Quote steigert sich der Erlös, abhängig von den Schwankungen des Kurses.
In nur wenigen Minuten hast du alle notwendigen Angaben gemacht, sowie deine Zulassungsbescheinigung Teil I (Vorder-/Rückseite) hochgeladen, wir kümmern uns um den Rest. Schneller und einfacher geht es nicht!
Bitte beachte: der derzeitiger Maximalbetrag bis zu 350 € (Stand: 02.01.2022), welcher nach Marktsituation und -entwicklung noch höher ausfallen kann.
So einfach geht´s
- E-Mail-Adresse eingeben
- Nutzerart auswählen: Privatnutzer oder Unternehmen
- Vor- und Nachname sowie Passwort hinterlegen
- Vorder- und Rückseite der Zulassungsbescheinigung Teil I hochladen (Fahrzeugschein)
- Kontodaten für die Prämien-Auszahlung eingeben
Wichtige Info: Zur Beantragung müssen Sie entweder selbst der Halter des E-Autos sein (eingetragen im Fahrzeugschein) oder unter Vollmacht des Halters den Antrag zur Zertifizierung der THG-Quote stellen
THG-Prämie ist für Privatpersonen steuerfrei
Wie aus einer Veröffentlichung des Landesamtes für Steuern Rheinland-Pfalz hervorgeht, brauchen Halter privater Elektrofahrzeuge auf ihre Erlöse aus der THG-Quote keine Einkommenssteuer zahlen. Mangels „Anschaffung“ unterliegt die THG-Quote nicht der Besteuerung als privates Veräußerungsgeschäft. Bei der Veröffentlichung handelt es sich um eine „bundeseinheitlich abgestimmte Verwaltungsauffassung“, was entsprechende Rechtssicherheit bringen dürfte. Mehr Informationen zur Steuerfreiheit der THG-Prämie.
Zertifizierung des E-Fahrzeugs nur einmal im Kalenderjahr möglich
Solltest du dich für ein gebrauchtes E-Auto entschieden haben, das bereits vom Vorbesitzer für die THG-Quote registriert wurde, so ist eine erneute Auszahlung der THG-Prämie leider nicht möglich. Jedes Elektroauto kann nur einmal pro Jahr für die Treibhausgasprämie zertifiziert werden. Das gleiche gilt natürlich auch für Leasing- oder Vario-Leasingverträge. Es kommt somit immer darauf an, ob eine Zertifizierung für das Kalenderjahr bereits erfolgt oder noch möglich ist.