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Kurzzeitkennzeichen

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick!

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Dein Traumwagen liegt in greifbarer Nähe: Du interessierst Dich für ein Fahrzeug oder hast vielleicht schon das perfekte Modell gefunden und wartest nun voller Ungeduld auf dessen Ankunft? Es gibt nur einen Wermutstropfen: Hunderte von Kilometern trennen Dich von Deinem neuen Begleiter. Hier schafft das Kurzzeitkennzeichen Abhilfe. Diese werden in der Regel zur Fahrzeugüberführung und für Probefahrten innerhalb Deutschlands verwendet.

Kurzzeitkennzeichen

Das rettende Stück erhältst Du schnell und unproblematisch bei Deiner örtlichen Zulassungsstelle. Es ist mindestens für einen Tag und maximal für fünf Tage gültig. Dabei ist das Ablaufdatum ist am rechten Rand des Kurzzeitkennzeichens in einem gelben Feld erkennbar. Auch nicht schlecht: Für diese Kennzeichen fordert Vater Staat keine Steuern ein.

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick:

  • Benutzung nur für ein Fahrzeug
  • Gültigkeitsdauer: mindestens 1 Tag, maximal 5 Tage
  • eVB-Nummer der Versicherung notwendig
Alfa Giulia auf autohaus24

Das Kurzzeitkennzeichen darf man für Probefahrten, Überführungen vom Kauf- zum Wohnort sowie für Fahrten zu TÜV oder Dekra benutzen. Hinzu kommt, dass weder eine gültige HU/ AU noch eine Abgasplakette vonnöten sind.

Welche Kosten kommen auf mich zu?

  • Verwaltungsgebühr Zulassungsstelle
  • Nummernschilder
  • Versicherung

Du kalkulierst also mit den Verwaltungsgebühren Deiner örtlichen Zulassungsstelle, dem Preis für die Nummernschilder und den Kosten für die eVB (elektronische Versicherungsbestätigung) Deiner Versicherung. Die eVB-Nummer bekommst Du bei Deiner Versicherung – oftmals genügt schon ein Anruf und die Nummer wird Dir per SMS zugeschickt. Bitte beachte auch, dass Du durch die eVB-Nummer lediglich eine Haftpflichtversicherung für das zu überführende Fahrzeug erhältst. Die Kosten für die Versicherung variieren je nach Gesellschaft, es empfiehlt sich auch hier ein sorgfältiger Vergleich. In der Praxis wird der Betrag für die Kurzzeitkennzeichen verrechnet, wenn das betreffende Fahrzeug danach dort versichert wird.

Das Kurzzeitkennzeichen darf nicht für Fahrten ins Ausland verwendet werden – dafür wird ein Ausfuhrkennzeichen benötigt. Die sogenannten roten Kennzeichen sind heute Händlern bzw. Nutzern mit einer Gewerbelizenz im einschlägigen Kfz-Bereich vorbehalten. Solltest Du weitere Fragen haben, steht Dir der freundliche Kundenservice von autohaus24 jederzeit unter der Rufnummer +49 89 70 80 84 84 zur Verfügung.