Die Elektroauto-Kaufprämie im Überblick
Welchen Teil der Förderung leistet der Staat, welchen der Hersteller?
Für rein elektrisch angetriebene Fahrzeuge können Kunden mit 9.000 Euro Kaufprämie rechnen. Plug-In-Hybride werden noch mit 6.750 Euro (brutto) gefördert. Die Prämie kann für alle in Frage kommenden Fahrzeuge bis zu einem Nettolistenpreis von 65.000 Euro in der günstigsten Variante in Anspruch genommen werden.
Welche Fahrzeugtypen werden gefördert?
Eine detaillierte Liste mit allen Fahrzeugen wird aktuell von der Bundesregierung erarbeitet und später veröffentlicht. Im Moment ist lediglich von „E-Autos“ die Rede. Mit den Preiseinschränkungen kann aber schon gut abgeschätzt werden, welche Autos von der Förderung profitieren können.
Gilt die Prämie nur für Privat- oder auch für Firmenkunden?
Zum aktuellen Zeitpunkt ist keine Information zu Kundenarten bekannt.
Wie funktioniert die Abwicklung für den Kunden?
Abgewickelt werden soll die Förderung über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), das sich bereits um die Abwrackprämie gekümmert hat. Der Händler zieht nur den Herstelleranteil ab, dokumentiert dies im Kaufvertrag und der Kunde muss beim BAFA einen Antrag auf die andere Prämienhälfte stellen.
Wie muss der Herstelleranteil nachgewiesen werden?
Auf der Rechnung des Kunden muss ein entsprechender Rabatt des Herstellers ausgewiesen sein. Erst mit dieser Voraussetzung gibt es die Prämie vom Staat.
Wie wirkt sich die Förderung auf bestehende Rahmenabkommen aus?
Dazu gibt es noch keine Stellungnahme der Bundesregierung. Vermutlich bleiben Regelungen zur Steuererleichterung und andere Vorteile für E-Autos bestehen.
Für welchen Zeitraum ist die Förderung angesetzt?
Ein konkreter Starttermin ist nicht bekannt. Die Förderung soll auf einer Kabinettsitzung, die generell mittwochs stattfinden, im Mai beschlossen und in Kraft gesetzt werden. Die Förderung endet 2019 bzw. vorher, sofern die staatlichen Fördermittel in einer Höhe von insgesamt 600 Millionen Euro aufgebraucht sind.
Ist das Datum des Kaufantrags oder das der Zulassung bindend?
Auch hier gibt es noch keine definierte Aussage im Schreiben zur Prämie.
Gilt die Prämie auch für Gebrauchtfahrzeuge?
Nein, die Kaufprämie gilt nicht für Gebrauchtfahrzeuge, sondern nur für förderfähige, elektrisch betriebene Neufahrzeuge, die ab dem 18.Mai 2016 gekauft wurden. Die Liste der förderfähigen Fahrzeuge wird laufend von dem BAFA aktualisiert.